Erstberatung
Wenn Sie uns noch nicht kennen oder die Frage des Honorars vorab klären wollen, schicken Sie uns eine E-Mail und schildern uns Ihren Fall. Wir teilen Ihnen sodann kostenlos mit, was eine Erstberatung kostet. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie diese Kosten ausgeben möchten oder nicht. Die Kosten der Erstberatung sind nach oben begrenzt auf eine Beratungsgebühr von 190,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Gesetzliche Vergütung
Grundsätzlich rechnen wir unsere Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Das RVG legt für die Berechnung in der Regel einen Streitwert zugrunde. Je höher dieser ist, umso höher ist die Honorarforderung.
Weitere Informationen zur Berechnung von Anwaltsgebühren finden Sie hier.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, bringen Sie bitte zum Termin den Versicherungsschein, zumindest jedoch die Versicherungsscheinnummer mit. Wir helfen Ihnen sodann bei der Kostendeckungsanfrage gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Wichtig:
Tätigkeiten, für welche die Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt, müssen wir Ihnen persönlich in Rechnung stellen.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kosten der anwaltlichen Rechtsberatung zu übernehmen, können Sie unmittelbar beim örtlichen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein bekommen.
Wenn Sie alle Unterlagen über Ihre Einkünfte sowie die Kosten des laufenden Lebensunterhaltes beibringen, können Sie den Antrag auch über unsere Kanzlei stellen.
Auch im Falle der Prozessführung machen wir Prozesskostenhilfe für Sie geltend, wenn Sie nach dem Gesetz nicht in der Lage sind, die Kosten der Prozessführung zu tragen.
Vergütungsvereinbarungen
In manchen Fällen kann es für beide Seiten überschaubarer sein, eine gesonderte Vergütungsvereinbarung zu treffen, dabei muss diese in jedem Falle schriftlich erfolgen.
Beratervertrag
Unternehmen oder Mandanten, die uns mit einem relativ hohen Beratungsbedarf regelmäßig in Anspruch nehmen wollen, bieten wir die Möglichkeit des Abschlusses eines Beratervertrages an. Darin vereinbaren wir eine feste monatliche Vergütung und stehen dann für alle laufend anfallenden Rechtsfragen zur Verfügung. Gerade Unternehmen, die keine eigene Rechtsabteilung haben, machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Üblicherweise wird der Beratervertrag mit einer jederzeitigen Kündungsfrist vereinbart.
Der Beratervertrag umfasst lediglich außergerichtliche Tätigkeiten, da der Gesetzgeber eine Vereinbarung geringerer als der gesetzlichen Gebühren nur im außergerichtlichen Bereich zulässt. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, sind wir verpflichtet, mindestens die nach dem RVG geschuldeten Vergütungen abzurechnen.